AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma LiTEV

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§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma LiTEV und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Fassung. Unsere Kunden sind ausschließlich Unternehmer und führen eine gewerbliche oder selbstständig, berufliche Tätigkeit aus. Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn die Firma LiTEV stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Indem der Kunde eine Bestellung an die Firma LiTEV richtet, gibt er ein verbindliches

Angebot ab. Die Firma LiTEV behält sich die Nicht-Annahme des jeweiligen Angebotes vor, insbesondere für den Fall dass Schreib-, Druck- oder Rechenfehler enthalten sind, die Grundlage des Angebotes des Kunden geworden sind, und für den Fall zwischenzeitlicher Preisanpassungen der Lieferanten.

(2) Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn das bestellte Produkt an den Kunden

versandt wird oder eine separate Annahme-E-Mail übersandt wurde. Nimmt die Firma LiTEV das Angebot des Kunden nicht an, teilt die Firma LiTEV dies dem Kunden mit. Die Firma LiTEV kann ferner dem Kunden ein Gegenangebot unterbreiten, über dessen Annahme der Kunde frei entscheiden kann.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen

Selbstbelieferung durch die Lieferanten der Firma LiTEV, sofern die Firma LiTEV ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen und etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Absatz 4 gilt entsprechend.

(4) Stellt sich heraus, dass bestellte Waren nicht verfügbar sind, behält sich die Firma LiTEV den Rücktritt vom Vertrag vor. Die Firma LiTEV wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.

 

§ 3 Zur unverbindlichen Ansicht angeforderte Ware

(1) Erfolgt die Anforderung der Ware zur unverbindlichen Ansicht, kommt ein Kaufvertrag erst nach Erhalt der Ware durch ihre Billigung, spätestens jedoch nach Ablauf der vom jeweiligen Vertrag eingeräumten Rückgabefrist, zustande. Die Rückgabefrist beginnt mit Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung oder der Ware. Eine Begründung der Rückgabe ist nicht erforderlich. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Bestellers.

(2) Wird die zur Ansicht angeforderte Ware beim Besteller beschädigt, verschlechtert oder zerstört, so hat er Schadensersatz zu bezahlen, sofern der Besteller nicht einen wesentlich geringeren oder den Nichteintritt eines Schadens nachweist. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Laden möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.

(3) Nach Ablauf der vom Vertrag eingeräumten Rückgabefrist gilt der Vertrag als angenommen.

(4) Bücher mit einem Bestellwert unter 20 € werden nicht zur Ansicht geliefert.

 

§ 4 Preise

(1) Die Preise für Bücher, Grundwerke z.F. und Ergänzungen unterliegen der Buchpreisbindung. Abweichungen sind gesetzlich grundsätzlich nicht zulässig. Verbindlich ist bei der Bestellung von Einzelwerken allein der Verlagspreis zum Zeitpunkt der Bestellung und bei Abonnements der Verlagspreis zum Zeitpunkt der Lieferung.

(2) Die Abrechnung erfolgt in EUR, ausländische Preise für Bücher und Zeitschriften werden zum aktuellen Tageskurs umgerechnet.

(3) Zeitschriften werden im Voraus berechnet. Bei Zeitschriftenabonnements sind Preiserhöhungen und Preisherabsetzungen möglich.

(4) Bei Lieferungen innerhalb der EU ist die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen. In allen anderen Fällen ist der ausgewiesene Preis der Nettopreis. Der Besteller ist in diesem Fall für die ordnungsgemäße Abfuhr der Zölle und Gebühren verantwortlich.

 

§ 5 Lieferung und Versandkosten

(1) Die Versendung der Ware erfolgt auf Ihre Kosten.  Die Versandkosten werden pro Bestellung erhoben. Umfasst eine Bestellung mehr als eine Lieferadresse, werden Versandkosten pro Lieferadresse erhoben. Teillieferungen bleiben vorbehalten.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der zufälligen Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahr gehen mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung (§ 14 I BGB).

 

 § 6 Bezugsbedingungen für Abonnements Print- und online-Bezug; Kündigung von Abonnements

(1) Sofern nicht mit dem Kunden eine Vereinbarung zu den Bezugs- und Kündigungsfristen für Abonnements im Print- bzw. online-Bezug getroffen wurde, gelten nachfolgende Bestimmungen.

(2) Die Bezugsbedingungen für Abonnements im Print- bzw. online-Bezug bestimmen sich für jedes über die LiTEV bezogene Abonnement gesondert.

(3) Die Erstlaufzeit für das jeweilige über die LiTEV bezogene Abonnement beginnt mit demin der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn und beinhaltet sämtliche Ausgaben der Publikation, die während des jeweiligen Abonnement-Zeitraums erscheinen. Die Erstlaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Vertragsablauf das jeweilige Abonnement gekündigt wird.

(4) Gibt der jeweils herausgebende Verlag in den Bezugsbedingungen für den Kunden günstigere Fristen und Zeitpunkte an, so nimmt die LiTEV eine Kündigung auch zu diesen Bedingungen an. Die Bezugsbedingungen können dem Impressum der jeweiligen Zeitschrift entnommen werden. Bei Ergänzungsbezügen zu Loseblattwerken gelten die Kündigungsfristen der herausgebenden Verlage (in der Auftragsbestätigung angegeben).

(5) Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grunde, gegebenenfalls auch fristlos außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt bei Zahlungsverzug oder dann vor, wenn eine Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Frist nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt.

(6) Die Kündigung muss in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) an die Firma LiTEV erfolgen. Maßgeblich ist der Tag der Absendung.

 

§ 7 Zahlung, Fälligkeit

(1) Die Lieferung von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen erfolgen grundsätzlich gegen Zahlung auf Rechnung. Die Firma LiTEV behält sich vor, in Einzelfällen Waren nur gegen Vorauskasse oder Teilvorauskasse zu liefern. In diesem Fall erfolgt eine entsprechende Information an den Kunden; die Ware wird erst bei Eingang des vollständigen Rechnungsbetrags zur Auslieferung gebracht.

(2) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu leisten. Die Rechte des Käufers nach § 320 BGB bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Eigentumsvorbehalt gilt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen der Firma LiTEV aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen). Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die Firma LiTEV berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf die Firma LiTEV diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist (§ 14 I BGB).

(2) Der Kunde ist verpflichtet, der Firma LiTEV jede Änderung der Anschrift anzuzeigen,solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen sind.

 § 9 Gewährleistung

Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er sich bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Ohne Bestätigung trägt der Kunde die Beweislast für einen Transportschaden. Die Ware selbst ist auf sichtbare Transportschäden unverzüglich, d.h. spätestens am folgenden Werktag nach Empfang der Ware auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dabei entdeckte Mängel sind der Firma LiTEV unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden. Später entdeckte Mängel sind der Firma LiTEV ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gilt § 377 HGB entsprechend.

 

 § 10 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Firma LiTEV bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Die Firma LiTEV haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma LiTEV oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer vom Verlag gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

(3) Die Firma LiTEV Verlag haftet für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) durch die Firma LiTEV oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; in diesem Fall ist die Haftung der Firma LiTEV jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(4) Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

§ 11 Datenschutzerklärung

(1) Die Wahrung der Privatsphäre und der Schutz der persönlichen Daten der Kunden sind der Firma LiTEV äußerst wichtig. Daher beachten wir bei der Verarbeitung der persönlichen Daten der Kunden die gesetzlichen Bestimmungen und haben deshalb alle technisch und organisatorisch erforderlichen Maßnahmen für den Datenschutz getroffen, so dass die Daten der Kunden für Dritte nicht zugänglich sind.

(2) Der Kunde ermächtigt die Firma LiTEV, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern, auszuwerten und zu nutzen. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

(3) Die Daten der Kunden werden von der Firma LiTEV vertraulich behandelt. Die Informationen nutzt die Firma LiTEV, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, insbesondere für die Abwicklung von der Bestellungen der Kunden und für die Lieferung von Waren.

(4) Die eingegebenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verwendet. Im Interesse der Kunden speichern wir nur solche Daten, die unbedingt im Rahmen des Bestellvorgangs erforderlich sind. Wir speichern aus diesem Grund Namen und Anschrift des Kunden unter der jeweiligen Kundennummer. Jeder Kunde kann jederzeit Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten erhalten.

(5) Verantwortliche Stelle:

LiTEV e.K.

Inhaber: Margarete Kumpfmüller

Gaissing 12

94374 Schwarzach

Tel. ISDN: 09962/910000

Fax: 09962/2599

E-Mail: literaturverbund@litev.com

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Straubing. Erfüllungsort ist am Sitz der Firma LiTEV in Schwarzach, Gaissing 12.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen der Firma LiTEV und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.